das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mitBehinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK) ist ein wichtigerMeilenstein – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die gesamteGesellschaft. Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschenmit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes undselbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen.
Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag immer wieder auf Barrieren. So behindern Treppen Rollstuhlnutzer – aber auch Mütter und Väter mit Kinderwagen. Sehbehinderte Menschen verzweifeln vor zu klein geschriebenen Hinweisschildern, hörbehinderte Menschen vermissen in öffentlichen Räumen oft die technische Ausstattung, mit der auch sie den Vortrag verfolgen könnten. Diese vielfältigen Barrieren abzubauen, ist Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft, von Rat und Verwaltung. Bedingt durch den demografischen Wandel gewinnt eine barrierefreie Stadtgestaltung zunehmend an Bedeutung. Es setzt sich mehr und mehr das Leitbild des „Design für Alle“ durch, „Design für Alle“ kommt allen Menschen zugute und ist daher nutzerfreundlich und auch wirtschaftlich vernünftig.
Die Corona-Pandemie hat den Alltag eines jeden von uns verändert und viele Maßnahmen gefordert, die die Meisten von uns so noch nicht erlebt haben. Mal Hand aufsHerz, wer von uns hat schon gedacht, dass wir das je erleben werden?Gerade viele von Ihnen, im Gesundheits-und Sozialwesen sind in Ihrer täglichen Arbeit darauf fokussiert, dieses Pandemiegeschehen einzudämmen und zu beherrschen, denn gerade für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen stellt das Virus eine ernste Bedrohung dar und Sie tun alles, um dies zu verhindern. Dafür möchten auch wir vom Vorstand der BIV heute allen Helfern in Brilon, dem HSK und deutschlandweit Danke sagen.Viele von Ihnen arbeiten von zuhause, um die Unternehmen, Organisationen aber auch Vereine und Verbände am Laufen zu halten. Auch wir vom BIV Vorstand haben unsere Aktivitäten weitergeführt. Vielleicht nicht mit der Intensität wie in den Wochen zuvor, aber konstant und wir hoffen produktiv.Heute wollen wir Ihnen ein paar Informationen geben, was in diesem Jahr von den BIV Mitgliedern erreicht werden konnte:
Von Barrierefreiheit haben wir alle was…„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunika-tionseinrichtungen sowie andere gestaltetet Lebensbereiche dann, wenn Sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grund-sätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugäng-lich und nutzbar sind.“ (Auszug aus § 4, des Behindertengleichstellungsgesetzes)Das bedeutet, dass jeder Mensch ungeach-tet seiner persönlichen Behinderungen oder körperlichen und psychischen Einschränkungen jederzeit am öffentlichen Leben in unserer Stadt teilnehmen kann. Es darf keine Hinder-nisse geben, die Menschen mit Behinderung aufhalten.